ALLGEMEINE BENUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR WILOGO-DIENSTLEISTUNGEN
1. GEGENSTAND :
1. Die vorliegenden Allgemeinen Benutzungsbedingungen für Dienstleistungen setzen die Anmeldebedingungen und Benutzungsbedingungen der WILOGO-Dienstleistungen (nachfolgend die « WILOGO-Dienstleistungen ») voraus, die von der Gesellschaft WICONCEPT (nachfolgend « WICONCEPT ») gelegen in 17B Rue Eugène Brosse 42420 LORETTE, SARL mit einem Stammkapital von 7500 Euro, eingetragen im RCS von Saint-Etienne unter der Nummer 494 537, auf der Internetseite, dessen Hauptadresse www.wilogo.com ist (nachfolgend « die Internetseite »), unterbreitet werden.
2.Die vorliegenden Allgemeinen Benutzungsbedingungen für Dienstleistungen vervollständigen den Klientenvertrag, der zusätzlich mit dem Grafiker und der Gesellschaft WICONCEPT geschlossen wurde, wobei diese als Klient und Beauftragter handeln.
Entsprechend dem Artikel 1.2 des Klientenvertrages, bilden die vorliegenden Allgemeinen Benutzungsbedingungen für Dienstleistungen sowie die E-Mails zur Autorisierung der Vervielfältigung und zur Abtretung der Rechte an den Werken über die WILOGO-Dienste, eine untrennbare vertragliche Einheit.
3. Natürliche und juristische Personen, die sich den WILOGO-Dienste anschließen, werden im Rahmen der vorliegenden Bedingungen als « Grafiker » bezeichnet.
Die « Kunden » müssen als Benutzer der WILOGO-Dienstleistungen verstanden werden, die eine Anfrage für die Erstellung eines grafischen Werkes über die Internetseite und über das Wettbewerbssystem zwischen den Grafikern stellen.
Die « Werke » die in den vorliegenden Bedingungen bezeichnet werden, müssen ausschließlich als die grafischen Kreationen verstanden werden, die von Grafikern im Rahmen seiner Teilnahme an den WILOGO-Dienstleistungen erstellt werden.
4. Die Anmeldung bei den WILOGO-Diensten bringt für den Grafiker den Abschluss eines Klientenvertrags mit der Gesellschaft WILOGO und die bedingungslose Annahme der Allgemeinen Benutzungsbedingungen für Dienstleistungen mit sich.
2. ANMELDUNG ZU DEN WILOGO-DIENSTLEISTUNGEN
1. Die Anmeldung und der Zugang zu den WILOGO-Dienstleistungen sind kostenlos und ausschließlich für juristische Personen und geschäftsfähige natürliche Personen reserviert, die das Anmeldeformular, welches online auf der Internetseite erhältlich ist, ausgefüllt und bestätigt haben. Dabei müssen ebenfalls die vorliegenden Allgemeinen Benutzungsbedingungen für Dienstleistungen bestätigt werden und ein Klientenvertrag mit der Gesellschaft WICONCEPT abgeschlossen werden.
2. Im Rahmen der Anmeldung verpflichtet sich der Grafiker dazu, genaue und korrekte Informationen über seine berufliche Situation zu machen, sowie die Daten die seine Person betreffen regelmäßig zu überprüfen und im Bedarfsfall die nötigen Änderungen online in seinem Mitgliederbereich vorzunehmen.
Der Grafiker muss insbesondere eine gültige E-Mail-Adresse angeben, an die WICONCEPT die Anmeldebestätigung senden kann, welche seine persönlichen Identifikationsdaten enthält.
WICONCEPT möchte den Grafiker besonderes auf letztgenanntes aufmerksam machen, damit dieser als Hauptadresse eine gültige E-Mail-Adresse angibt.
Jegliche Kommunikation von Seiten von WICONCEPT an diese E-Mail-Adresse dementsprechend als dem Grafiker zugegangen und gelesen angesehen. Dieser verpflichtet sich daher dazu, regelmäßig seine unter dieser Adresse empfangenen E-Mails zu lesen und im Bedarfsfall schnellst möglich darauf zu antworten.
3. Pro juristischer oder natürlicher Person und pro Adresse ist lediglich eine Anmeldung zulässig.
WICONCEPT behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Anmeldung abzulehnen oder eine Anmeldung in nachhinein für ungültig zu erklären, wenn sich herausstellt dass die Angaben ungenau oder unrichtig sind.
4. Im Falle einer Neuanmeldung bestätigt man mit dem endgültigen Bestätigungsklick, am Ende der Formularausfüllung im Rahmen der Anmeldung bei den WILOGO-Dienstleistungen, die Anmeldung bei diesen und dieser Klick gilt ebenso als unwiderrufbare Annahme der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen für Dienstleistungen.
Dieser Bestätigungsklick gilt, nachdem WICONCEPT dem Grafiker die Annahme seiner Anmeldeanfrage für die WILOGO-Dienstleistungen mitgeteilt hat, als endgültige beiderseitige Erklärung des Vertragsschlusses mit WICONCEPT über das Angebot des Beitritts zu den WILOGO-Dienstleistungen.
Der Bestätigungsklick stellt eine digitale Unterschrift dar, mit der gleichen Bedeutung wie eine handschriftliche Unterzeichnung.
Die Abtretung der mit einem Werk des Grafikers verbundenen Rechte, im Rahmen der Endauswahlphase und im Rahmen der Abtretung der Rechte wie unter Artikel 3.5 der vorliegenden Bedingungen beschrieben, setzt unterdessen notwendigerweise einen vorherigen Abschluss des Klientenvertrags zwischen WICONCEPT und dem Grafiker voraus.
Die endgültige Abtretung der mit dem Werken des Grafikers verbundenen Rechte zu Gunsten eines Kunden setzt also den vorherigen Zugang eines vom Grafiker unterzeichneten Exemplars des Klientenvertrags voraus.
5. Falls der Grafiker bereits vor dem 15. November 2006 bei den WILOGO-Dienstleistungen angemeldet ist, dem Datum des In-Kraft-Tretens der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen für die Dienstleistungen, wird die Annahme dieser Bedingungen durch die Unterzeichung des Klientenvertrags mit unterstellt, denn diese bilden mit dem Klientenvertrag eine untrennbare Einheit, so wie dies unter Artikel 1.2 des Klientenvertrags erläutert wird.
6. Im Rahmen der Anmeldung wählt der Grafiker vertrauliche Zugangsdaten aus, die ihm gemeinsam mit einem Passwort, welches er per E-Mail zum Zeitpunkt der Anmeldung erhält, den Zugang zu seinem privaten Interface für die Verwaltung der WILOGO-Dienstleistungen ermöglicht (nachfolgend sein « Mitgliederbereich » genannt).
Diese persönlichen Identifikationsdaten (Benutzername + Passwort) können vom Grafiker online in seinem Mitgliederbereich geändert werden und sind persönlich, vertraulich und unübertragbar.
Aus diesen Gründen verpflichtet sich der Grafiker, diese keinen Dritten mitzuteilen und es obliegt ihm gegebenenfalls sein Personal darauf hinzuweisen aufgrund der Vertraulichkeit dieser persönlichen Identifikationsdaten besonders wachsam zu sein.
WICONCEPT kann nicht verantwortlich gemacht werden für alle direkten oder indirekten Schäden die dem Grafiker oder Dritten treffen und aus einem unerlaubtem Zugriff auf den Mitgliederbereich des Grafikers, infolge eines Abhandenkommens der persönlichen Zugriffsdaten des Grafikers, herrühren.
WICONCEPT kann insbesondere nicht haftbar gemacht werden für alle direkten oder indirekten Schäden die aus einem Zugriff nicht autorisierter Dritter auf den Mitgliederbereich des Grafikers herrühren, wenn dieser unerlaubte Zugriff auf der Erfassung der persönlichen Daten des Grafikers beruht.
3. BESCHREIBUNG UND FUNKTIONSWEISE DER DIENSTE :
WICONCEPT bietet Grafikern die WILOGO-Dienstleistungen an, die einerseits aus dem Bereitstellen einer Webplattform (die Internetseite) bestehen, die einen Wettbewerb zwischen den bei den Diensten angemeldeten Grafikern im Rahmen der Kundenanfragen für grafische Werke über die Internetseiten ermöglicht, und andererseits in der Verwaltung der Abtretung der Urheberrechte an den Werken, immer wenn diese von den Kunden definitiv angefordert werden, entsprechend den Vereinbarungen des Klientenvertrags.
Der Grafiker wird eingeladen, sich auf die Internetseite zu begeben um sich mit der praktischen Umsetzung der Online-Stellung seiner Werke und der Interaktion mit den Kunden und den anderen Grafiker die bei WILOGO angemeldet sind, vertraut zu machen, sowie um die technischen Bedingungen bezüglich der Größe und des Formats der Werke, kennen zu lernen.
WICONCEPT möchte den Grafiker darauf aufmerksam machen, dass die Internetseite kein Speicherplatz für seine Werke darstellt und dass diese am Tage des Ablaufs seiner Mitgliedschaft bei WILOGO gelöscht werden können.
Die Funktionsweise der WILOGO-Dienstleistungen setzt sich aus mehreren genau zu unterscheidenden Phasen zusammen.
3.1 Anfangsphase der Erstellung der grafischen Werke
1. Der Grafiker der auf eine Anfrage, die vom Kunden über die Internetseite gestellt wurde, reagieren möchte, entwirft und erstellt die Anzahl und die Art der grafischen Werke die aus dem vom Kunden gewählten « Service-Pack » hervorgehen, und zwar innerhalb des ihm mitgeteilten Zeitraums und entsprechend der von dem Kunden in seiner Anfrage beschriebenen Kriterien.
2. Während dieser Phase kann der Grafiker nicht die grafischen Werke der anderen Grafiker betrachten.
3. Der Grafiker kann eventuelle Fragen an den Kunden nur über das dafür vorgesehene Diskussionsforum stellen, da der Kunde nicht mehr direkt mit dem Grafiker kommunizieren kann.
4. Die grafischen Werke können im Laufe dieser Phase nicht mehr von Dritten begutachtet und beurteilt werden, insbesondere nicht von anderen Grafiker und vom Kunden.
3.2 Gemeinschaftsphase
1. Bei der Übermittlung der Werke durch den Grafiker werden diese automatisch auf der Internetseite online gestellt, diesem Vorgang geht jedoch notwendigerweise das Senden einer E-Mail zur Autorisierung der Vervielfältigung, zur Vertretung und zur Abtretung der Urheberrechte an den Werken im Rahmen der WILOGO-Dienstleistungen, so wie dies unter Artikel 5.2 des Klientenvertrages vorgesehen wird, durch den Grafiker voraus.
2. Die grafischen Werke sind ab diesem Zeitpunkt für die anderen Grafiker, die bei den WILOGO-Diensten angemeldet sind, frei zugänglich, egal ob diese auf die betreffende Werkanfrage reagiert haben oder nicht. Die Grafiker können im Laufe dieser Phase Kommentare bezüglich der Werke des Grafikers abgeben und für oder gegen diese abstimmen.
3. Der Grafiker kann im Laufe dieser Phase Varianten und Änderungen der Werke erstellen und online stellen, mit Ausnahme ganz neuer grafischer Werke die sich von den ursprünglich online gestellten unterscheiden.
4. Der Grafiker hat im Laufe dieser Phase ebenfalls freien Zugang zu den Werken der anderen Grafiker, die wie er auf die Anfrage des Kunden reagiert haben. Er kann bezüglich diesen Werken auch Kommentare abgeben und abstimmen, wenn er dies möchte.
5. Der Grafiker kann eventuelle Fragen an den Kunden nur über das dafür vorgesehene Diskussionsforum stellen, da der Kunde nicht mehr direkt mit dem Grafiker kommunizieren kann.
6. Die Werke des Grafikers, ebenso wie die Werke der anderen Grafiker die auf die Anfrage des Kunden reagiert haben, sind in dieser Phase für den Kunden nicht zugänglich.
3.3 Zwischenphase der Vorauswahl
Am Ende der Gemeinschaftsphase, die zeitlich limitiert ist, je nach der Zeit die sich aus dem von Kunden gewählten « Service-Pack » ergibt, wählt dieser aus den Werken die ihm von den Grafikern die auf seine Anfrage reagiert haben, je nach gewähltem « Pack », eine Anzahl an Kreationen aus, um diese in der so genannten « Short-List-Phase » miteinander in Konkurrenz zu setzen.
3.4 Short-List-Phase
1. Der Grafiker hat, egal ob er für die Short-List-Phase ausgewählt wurde oder nicht, während dieser Phase freien Zugang zu den Werken der anderen Grafikern, zu denen er auch Kommentare abgeben kann und nach seiner Wahl darüber abstimmen kann oder nicht.
2. Der Grafiker der vom Kunden für die Short-List-Phase ausgewählt wurde, kann:
- eventuelle Fragen an den Kunden richten. Er kann dies jedoch nur über das Diskussionsforum, welches für Fragen an den Kunden gedacht ist, sowie über die Antworten auf eventuelle Kommentare des Kunden bezüglich seiner grafischen Werke ;
- Varianten und Abwandlungen seiner Werken erstellen und online stellen, insbesondere im Rahmen von Kommentaren und Vorschlägen des Kunden und anderen Grafikern. Er darf jedoch keine neuen grafischen Werke erstellen, die sich von den ursprünglich online gestellten unterscheiden.
3. Der Kunde kann mit dem Grafiker nur über das Diskussionsforum und die Kommentare zu den Werken kommunizieren.
3.5 Endauswahlphase und Abtretung der Rechte
1. Am Ende der, je nach vom Kunden ausgewählten « Service-Pack », zeitlich limitierten Short-List-Phase, wählt dieser unter den in der Short-List-Phase ausgewählten Werke das oder die Werke aus, deren Urheberrechte er erwerben möchte.
2. Falls der Kunde eines oder mehrere Werke des Grafikers ausgewählt hat, tritt WICONCEPT in seiner Rolle als Beauftragter des oder der Grafiker und entsprechend der Vereinbarungen unter Artikel 5.3 und 5.4 des Klientenvertrages, sowie den im Rahmen der Anfangsphase der Erstellung der Werke (siehe Art. 3.1) an WILOGO adressierten E-Mails zur Autorisierung der Vervielfältigung, Vertretung und Abtretung der mit dem Werk oder den Werken verbundenen Rechte, in der Folge an den Kunden, der im Rahmen der Klientenvertrags Drittzessionar geworden ist, die Urheberrechte des betroffenen Werks bzw. der betroffenen Werke, ab.
4. ZUGANG UND VERFÜGBARKEIT
WICONCEPT ist verpflichtet, im Rahmen des Angebots der WILOGO-Dienstleistungen, gegenüber dem Grafiker die dazu nötigen Mittel einzusetzen.
Sie verpflichtet sich daher, alle nötigen Mittel einzusetzen um sicher zu stellen, dass die Dienstleistungen in der schnellst möglichen Übertragungszeit, und in notwendigen und beständigen Datenübertragungsraten erfolgen.
Dennoch kann aufgrund der Natur des Internets und der für die Funktion der Dienstleistungen nötigen Netze, keine Funktion der Dienste an 24 Stunden des Tages und an 7 Tagen der Woche garantiert werden.
Um die Qualität der Dienstleistung sicherzustellen, behält sich WICONCEPT bestimmte Instandhaltungs-, Updatezeiträume, sowie Zeiträume für technische Eingriffe vor, die eine Unterbrechung des Zugang zu den Diensten mit sich bringen können. WICONCEPT verpflichtet sich jedoch, die Dienstunterbrechungen in Anzahl und Dauer zu begrenzen.
Alle in diesem Artikel genannten Fälle der Nichtfunktion oder sich daraus ergebenden Unverfügbarkeit der Dienste, können nicht als Zeiträume betrachtet werden, in denen WICONCEPT seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt und es wird keine Art von Schadensersatz an den Kunden entrichtet, ganz gleich welche Schäden diesem oder Dritten aufgrund des Nichtfunktion oder Unverfügbarkeit entstehen.
5. FINANZIELLE BEDINGUNGEN
1. Die Anmeldung bei den WILOGO-Dienstleistungen und deren Verwendung ist kostenlos.
2. WICONCEPT wird jedoch einen Teil der vom Kunden für die Erstellung der grafischen Werke (siehe Art. 5.3) und für die Abtretung der mit den Werken des Grafikers verbundenen Rechte, entsprechend der Bestimmungen des Artikel 6 des Klientenvertrags, überwiesenen Beträge, einbehalten.
3. Falls der Grafiker vom Klienten für die Short-List-Phase ausgewählt wird, so wie unter Artikel 3.4 beschrieben, aber keines seiner Werke vom Kunden ausgewählt wurde, um an der Endphase und der Phase der Abtretung der Urheberrechte, wie unter Artikel 3.5 beschrieben, teilzunehmen, erhält dieser eine Pauschale zur Deckung seiner Arbeitskosten für die Erstellung der Werke, deren Betrag ihm bei dem Angebot der Teilname auf der Anfrageseite mitgeteilt wird.
4. Der Grafiker hat keinerlei weiteren Anspruch auf Bezahlung für seine Teilnahme an den WILOGO-Diensten, sowie für die Erstellung seiner Werke sowie für deren eventuelle Abtretung für die damit verbundenen Urheberrechte, als die in diesem Abschnitt genannten.
6. BESONDERE PFLICHTEN DES GRAFIKERS
1. Der Grafiker hat dafür Sorge zu tragen, die technischen Hinweise und Beschreibungen zu beachten, die ihm von WICONCEPT angegeben werden und er unterlässt es, auf welche Weise auch immer, zu versuchen, die Funktionsweise der WILOGO-Dienstleistungen zu einem unerlaubten Zweck zu umgehen.
Der Grafiker verpflichtet sich in diesem Rahmen, die WILOGO-Dienste in einer loyalen und ehrlichen Weise und zu deren gedachtem Zweck zu verwenden und tut dies nur zu seinem eigenem Nutzen. Er unterlässt es zudem, die Diensten kommerziell gegenüber Dritten einzusetzen.
2. Je nach der vom Kunden getätigten Auswahl kann vom Grafiker verlangt werden, während eines unbegrenzten Zeitraums striktes Stillschweigen über die Inhalte der Pflichtenhefte zu bewahren, welche die Anfrage der Erstellung eines grafischen Werkes des Kunden enthalten, sowie über Identitätsdaten des Kunden, einschließlich seines Namens, seiner Handelsmarken und andere unterscheidende Merkmale und/oder des oder der Namen der eventuell von angefragten grafischen Werke umfassten Produkte und Dienstleistungen, gleich ob diese markenrechtlich geschützt sind oder nicht.
Der Grafiker behält jedoch in allen Fällen das Recht, die Werke die er auf Anfrage des Kunden erstellt hat, auf seinen Werbe- und Kommunikationsträgern, jedoch lediglich zu künstlerischen Zwecken, zu veröffentlichen, gleich ob diese vom Kunden letzten Endes angenommen wurden oder nicht, ohne jedoch einen wie immer gearteten Bezug zum Kunden und seinen Produkten und Dienstleistungen, wie oben erläutert, herzustellen.
3. Der Grafiker ist für die Werke, die über die WILOGO-Dienstleistungen verbreitet werden, allein verantwortlich.
WICONCEPT lehnt in jedem Falle die Verantwortlichkeit für die Werken ab und kann daher für wie immer geartete Schäden die aufgrund dieser sowie für Verwendung dieser durch Dritte entstehen, nicht haftbar gemacht werden.
4. Die Äußerungen der Grafiker in den Diskussionsforen der Internetseite bzw. in den Kommentaren bezüglich der Werke oder die Äußerungen anderer an den WILOGO-Dienstleistungen beteiligter Grafiker, sind Ausdruck der Gedanken der Grafiker.
Die interaktiven Bereiche der Internetseite sind Räume des freien Austauschs und offen für alle Grafiker, die an den WILOGO-Diensten angemeldet sind, aber sie werden im nachhinein moderiert.
WICONCEPT behält sich daher das Recht vor, im eigenen Ermessen und zu jeder Zeit Nachrichten zu bearbeiten oder zu löschen, die themenfremd oder unerlaubt sind, gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen, dem Abwerben von Kunden dienen oder anderer Art sind und nicht mit den Leitsätzen von WICONCEPT übereinstimmen.
5. Der Grafiker verpflichtet sich dazu, sicherzustellen, dass WICONCEPT von allen Kosten und Streitigkeiten, sowie von allen Anschuldigungen die dieser Dritten durch die grafischen Werke und bei der Verwendung der WILOGO-Dienstleistungen, hier insbesondere bei der Verwendung der interaktiven Räume der Internetseite, sowie durch die Nichtbeachtung der Vertraulichkeit an die er ja nach Fall gemäß Artikel 6.2 der vorliegenden Bedingungen gebunden ist, zufügt, freigestellt wird.
7. DAUER UND KÜNDIGUNG
1. Die Anmeldung des Grafikers bei den WILOGO-Dienstleistungen ist auf ein (1) Jahr ab dem Datum der Onlinebestätigung derselben befristet, entsprechend den Bestimmungen des Artikels 2-4 der vorliegenden Bedingungen oder auch ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Klientenvertrags wie unter Artikel 2-5 erläutert.
2. Im Falle einer Verletzung einer der im vorliegenden Vertrag genannten Pflichten durch eine der Parteien, ohne Abhilfe innerhalb von zwanzig (20) Arbeitstagen, zu rechnen ab dem Zugang eines eingeschriebenen Briefes mit Rückschein mit Mitteilung des betreffenden Versäumnisses, kann die andere Partei die Kündigung des vorliegenden Vertrages mit allen Rechten und Pflichten mitteilen, vorbehaltlich aller weiteren Schadensersatz- und Zinsansprüche die dieser aufgrund des vorliegenden Vertrages zustehen könnten
Die Teilnahme wird für weitere Folgezeiträume von einem (1) Jahr verlängert, wenn nicht eine der Parteien einen (1) Monat vor Ablauf des Vertrages mittels eingeschriebenem Brief mit Rückschein ihren entgegenstehenden Willen zum Ausdruck bringt.
3. Der Ablauf des Klientenvertrags zwischen den Parteien, aus welchem Grund auch immer, bringt automatisch die Aufhebung der vorliegenden Allgemeinen Benutzungsbedingungen für Dienstleistungen mit sich, ohne dass der Grafiker dies ablehnen könnte oder eine wie immer geartete Entschädigung beanspruchen könnte.
WICONCEPT behält sich das Recht vor, in den folgenden Fällen die Bereitstellung eines Teils oder der ganzen WILOGO-Dienstleistungen vorübergehend oder dauerhaft einzustellen :
- in den in Artikel 10 des vorliegenden Vertrages genannten Fällen von HÖHERER GEWALT ;
- in Fällen von eigenem Ermessen, ohne dass der Grafiker sich dem entgegen setzen könnte oder Schäden oder Schadensersatz geltend machen könnte.
Die vorliegenden Bedingungen verlieren dann automatisch ihre Gültigkeit.
8. RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS
Die Daten aller Art und insbesondere die Texte, Grafiken, Logos, Icons, Bilder und grafischen Kreationen der WILOGO-Community, Audio- und Videoclips, Marken und Softwares, die auf der Internetseite erscheinen, sind notwendigerweise urheberrechtlich geschützt und gehören WICONCEPT oder Dritten, die WICONCEPT die Vermarktung gestattet haben.
WICONCEPT gestattet dem Grafiker ein privates, nicht gemeinschaftliches und nicht exklusives Nutzungsrecht an den genannten Inhalten.
Der Grafiker verpflichtet sich in diesem Rahmen ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung von WICONCEPT keine der im vorliegenden Artikel genannten Inhalte zu vervielfältigen, zusammenzufassen, zu ändern, oder weiterzuverbreiten.
9. INFORMATIK UND FREIHEITEN (DATENSCHUTZ)
1. Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 78-17 vom 6.Januar 1978 bezüglich der Informationstechnik, den Dateien und den Freiheiten, und der Entscheidung des CNIL (Nationale Kommission Informatik und Freiheiten) vom 10. Juli 2006 darüber, die Verpflichtung der Erklärungspflicht der Internetseite zugunsten des Vorgangs der Erklärung der Prozesse die mit der Seite verbunden sind, abzuschaffen, ist die Kunden-/Prospektdatei von Seiten von WICONCEPT bei der CNIL deklariert worden.
2. Da die Grafiker über die Internetseite persönliche Daten übermittelt haben, verfügen diese gemäß dem Gesetz vom 6.Januar 1978 über ein Zugangsrecht zu den sie betreffenden Daten und über ein Recht zur Richtigstellung und zur Löschung derselben.
Um dieses Recht auszuüben, genügt es, sich auf den Mitgliederbereich der Internetseite zu begeben oder eine E-Mail an die unter Artikel 11.1 genannten Kontaktdaten zu senden.
3. Die persönlichen Daten des Grafikers, die über die Formulare erhalten werden, sind für denn alleinigen Gebrauch von WICONCEPT im Rahmen der Einrichtung der dem Grafiker angebotenen Dienstleistungen bestimmt und werden nicht weitergeleitet oder anderen Dritten mitgeteilt, mit Ausnahme der technischen Dienstleister, die eventuell mit der Betreuung der WILOGO-Dienste beauftragt sind, welche wiederum gehalten sind die Vertraulichkeit der Informationen zu beachten und sie nur für den genau bestimmten Einsatzbereich zu verwenden, in dem sie tätig sind.
4. Die Daten der Grafiker werden auch dazu verwendet, die Kommunikation mit diesen zu verbessern und zu personalisieren.
5. WICONCEPT speichert die Daten der Grafiker auf seinen eigenen Servern und verpflichtet sich dazu, die persönlichen Daten streng vertraulich zu behandeln.
6. Der Grafiker wird darüber informiert, dass die Funktion der WILOGO-Dienstleistungen notwendigerweise mit sich bringt, dass WICONCEPT ein « Cookie » auf dem Rechner des Benutzers ablegt, welches genauer gesagt eine Datei ist, die auf dem Rechner des Benutzers abgespeichert wird und eine automatische Erkennung des Grafikers ermöglicht, sobald dieser sich auf die Internetseite begibt. Zudem erleichtert es das Navigieren auf der Internetseite und die Verwendung der WILOGO-Dienstleistungen.
Die Speicherdauer des Cookies auf dem Rechners des Grafikers beträgt drei (3) Monate. Sobald diese abläuft und der Grafiker sich danach erneut auf die Internetseite begibt, wird automatisch ein neues Cookie auf dem Rechner des Grafikers abgespeichert.
Der Grafiker hat die Möglichkeit, die Cookies zu verweigern oder zu löschen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die WILOGO-Dienstleistungen dann nicht funktionieren werden.
10. HÖHERE GEWALT
Keine der Parteien kann verantwortlich gemacht werden, falls die Durchführung des vorliegenden Vertrages aufgrund von höherer Gewalt oder eines Unglücksfalls aus der Sphäre einer Partei oder eines Dritten oder aufgrund äußerer Umstände, wie soziale Konflikte, militärischen oder zivilen kriegerischen Akten, Naturkatastrophen, Brände, Überschwemmungen, Schlechtfunktion oder Nichtfunktion der Telekommunikationsnetze oder des Stromnetzes, nicht möglich ist.
Als höhere Gewalt versteht sich jedes äußere Ereignis was eine der Parteien betrifft, unvorhersehbarer, unabwendbarer und unüberwindbarer Natur ist und eine der Parteien daran hindert einzelne Vertragspflichten oder den gesamten Vertrag, wie er oben geschlossen wird, durchzuführen.
In allen Fällen muss die betroffene Partei alles ihr mögliche unternehmen um Dauer und Folgen des Unglücksfalls, der höheren Gewalt oder der äußeren Umstände zu beschränken.
Im Falle des Fortbestehens des Ereignisses für einen längeren Zeitraum als drei (3) Monate, kann der vorliegende Vertrag in vollem Umfang aufgehoben werden.
11. VERSCHIEDENES
Der vorliegende Vertrag gilt weltweit und lediglich die französische Version wird bei der Auslegung herangezogen.
1. Für jegliche Information und für Fragen lädt WICONCEPT den Grafiker ein, die Rubrik FAQ auf der Internetseite zu besuchen, auf der die wichtigsten Fragen und die entsprechenden Antworten zusammengefasst werden.
Falls der Grafiker in den FAQ keine oder keine zufrieden stellende Antwort findet, kann er WICONCEPT unter den folgenden Kontaktdaten erreichen :
Wiconcept
17 bis rue Eugène Brosse
42420 - Lorette
FRANCE
tel / fax : +33(0)4.77.83.56.62
Email : Kontact
1. Vertragsänderungen
WICONCEPT behält sich das Recht vor, einseitig die vorliegenden Bedingungen zu ändern, insbesondere in Fällen technischer, gesetzlicher oder rechtlicher Entwicklungen, oder auch bei der Bereitstellung neuer Dienstleistungen.
Der Grafiker wird stets über Art und Umfang dieser Änderungen durch Sendung einer E-Mail an seine E-Mailadresse informiert.
Fall der Grafiker den Änderungen nicht innerhalb eines Zeitraums von dreißig (30) Tagen widerspricht, ist davon auszugehen, dass der Grafiker diesen zustimmt.
Falls der Grafiker die Änderungen nicht akzeptiert, behält sich WICONCEPT das Recht vor, die vorliegenden Bedingungen zum alleinigen Verschulden des Grafikers aufzukündigen.
2. Nichtigkeit
Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages für ungültig gehalten werden oder in Anwendung eines Gesetzes, einer Verordnung oder aufgrund einer rechtskräftigen Entscheidung eines zuständigen Gerichtes für ungültig erklärt werden, bleiben alle anderen Bestimmungen dem Grunde nach und in ihrem Umfang in Kraft.
3. Unabdingbarkeit
Die Tatsache, dass eine der Parteien zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht auf irgendeine Bestimmung des vorliegenden Vertrags besteht kann niemals als ein Verzicht von seiner Seite auf Rechte die ihm aus diesem Vertrag erwachsen, gesehen werden.
12. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Der vorliegende Vertrag unterliegt französischem Recht.
Alle Meinungsverschiedenheiten die sich bei der Durchführung oder der Auslegung des vorliegenden Vertrages zwischen den Parteien ergeben, verpflichten die Parteien dazu, einander aufzusuchen und eine gütliche Lösung für die Streitigkeit zu suchen. Dies soll zunächst auf konventionelle Weise, dann jedoch auch unter Zuhilfenahme einer Mediation erfolgen.
Die Parteien benennen bereits zum jetzigen Zeitpunkt als zuständige Mediationsinstanz das Centre Interrégional de Médiation et d'Arbitrage– 19 Place Tolozan – 69001 LYON.
Im Falle eines Misslingens, wird die Streitigkeit vor das zuständige Gericht getragen.
FALLS DER GRAFIKER EINE JURISTISCHE PERSON IST, WIRD DIE STREITIGKEIT VOR DAS ZUSTÄNDIGE GERICHT IM GERICHTSBEZIRK DER KASSATIONSGERICHTS VON LYON GETRAGEN, UNGEACHTET MEHRERER VERTEIDIGER ODER EINES PARTEIWECHSELS.




