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Modalitäten von Wilogo-V3

Veröffentlicht am 24/10/2007 um 15:04

Wie viele von Euch bereits wissen, wird Wilogo ab dem 15. November 2007 eine neue Version starten, kurz genannt V3. Diese Version beinhaltet einige Veränderungen: - Neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) http://de.wilogo.com/doc/CGU_DE.pdf sowie neue Vollmachten, die diese ergänzen. - Ein gerechteres System für die Grafiker; insbesondere Bezahlung für mehr Grafiker (d. h. für die, die in der so genannten „shortlist“ sind). - Neue Verträge für die Übertragung des Kopierrechts (Anspruchsabtretung), welche die alten ersetzten werden. Die Anspruchsabtretung wird nun klar definiert sein: Nutzungsbereich, Medien und Dauer. Jeder Kunde wird das Nutzungsrecht nach Bedarf wählen können, wonach der Preis dann individuell berechnet wird. - Die Höhe der Bezahlung der Grafiker wird daran gemessen, welche Optionen für die graphischen Kreationen der Kunde wählt und ob der Vertrag für das Kopierrecht über den Nutzungsumfang des Standardvertrags hinausgehen soll. - Die jeweiligen Grafiker brauchen, nachdem der Kunde ein Logo gewählt hat, den Vertrag nicht mehr selber an den Kunden und Wilogo zu senden. Das wird durch eine Vollmacht ersetzt, die der Grafiker vor seiner Teilnahme an Wilogo-V3 zu unterzeichnen hat. Aus diesem Grund bitten wir Euch die unterzeichnete Vollmacht so bald wie möglich per Post an die unten stehende Adresse zu senden. Zudem bitten Euch nicht zu vergessen jede Seite davon zu paraphieren: Wiconcept 17B rue Eugène Brosse 42420 LORETTE FRANCE Die Vollmacht könnt Ihr Euch auf unserer Hompage runterladen. Dazu müsst Ihr Euch einloggen und auf den diesbezüglichen Link oben auf der Seite klicken. (http://de.wilogo.com/anmeldung.html) Bevor Ihr das Dokument ausdruckt achtet bitte darauf, dass Eure persönlichen Daten korrekt sind. Falls dies nicht der Fall sein sollte, natürlich sie zu ändern und dann erneut auf den Link klicken, um die Angaben zu aktualisieren. NB: Wie Ihr bemerken werdet gibt es zwei Exemplare, eins für den Bevollmächtigten (also für uns) und das andere für den Vollmachtgeber (für Euch). Ihr müsst beide zuerst an uns senden, paraphiert und unterschrieben, danach werden wir Euch Euer Exemplar von uns unterschrieben zurücksenden. Diese Vollmacht wird die Rahmenbedingungen festlegen bezüglich der Bindung zwischen den Grafikern und Wilogo. Bevor der Grafiker bei einer Anfrage sein Logo auf die Webseite lädt, kann er bestätigten, ob er von seiner Vollmacht gebrauch machen möchte oder nicht, da jedes Mal andere Konditionen gelten. Diese bestimmten Konditionen betreffen folgendes: - Das vom Kunden gewählte Packet, mit den entsprechenden Tarifen (d.h. was der Kunde zu zahlen hat und wie viel der Grafiker des finalen Logos und die Grafiker der „shortlist“ erhalten) - die vom Kunden gewählten Optionen, die die Grafiken betreffen, mit zusätzlichen Tarifen (d.h. was der Kunde zu zahlen hat und wie viel der Grafiker des finalen Logos erhält) - das vom Kunden gewählte Packet der Anspruchsabtretung, mit den entsprechenden Tarifen (d.h. was der Kunde zu zahlen hat und wie viel der Grafiker des finalen Logos erhält) Die Anspruchsabtretung wird klar definiert sein: Nutzungsbereich, Medien und Dauer. Jeder Kunde wird das Nutzungsrecht nach Bedarf wählen können, wonach der Preis dann individuell berechnet wird. Demzufolge formalisieren die einmalige Unterzeichnung der Vollmacht und die Annahme der Rahmenbedingungen bzw. Konditionen bei jeder Anfrage den Anspruchsabtretungsvertrag. Was bedeutet, dass Wilogo vom Grafiker bevollmächtigt wird das Kopierrecht an den Kunden zu übertragen, indem Wilogo (und nicht mehr der Grafiker) den Vertrag sendet. Die Grafiker brauchen nur noch die Rechnung eines verkauften Logos an Wilogo schicken. Was bedeutet Vollmacht? (Kurzer Auszug vom Text unseres Anwalts – Übersetzung): „Dies ist ein Vertrag, konform mit der neuen Version von WILOGO. Er ermöglicht darüber hinaus eine strikte Verwaltung der Funktionen von Grafiker und Wiconcept im Rahmen der Realisierung der graphischen Kreationen und der Anspruchsabtretung zu Gunsten der Kunden von WILOGO. Es ist angebracht zu präzisieren, dass dieser Vertrag vervollständigt wird durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dienstleistungen von WILOGO, welche die praktischen Nutzerbedingungen für die Grafiker von WILOGO und die Funktionsweise des Wettbewerbs zur Sprache bringen.“ Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Wilogo sind abrufbar unter folgender Adresse: http://de.wilogo.com/doc/CGU_DE.pdf Im Ganzen sind die AGB ein Dokument, was definiert welche die Verpflichtungen der Grafiker gegenüber Wilogo, aber ebenso welche die Verpflichtungen von Wilogo gegenüber den Grafikern sind. Die Rollen sind demnach klar definiert. Wir danken Euch im Voraus für die Sendung der Vollmacht oder auch Feedback. Wenn Ihr Fragen oder Probleme habt, könnt Ihr uns per Mail kontaktieren unter der folgenden Adresse: kontakt@wilo**.com Euer Wilogo-Team

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